Gibt es Zugangsbeschränkungen zur PKV Versicherung?
Eine PKV Versicherung wird heute von vielen Seiten als die
vorteilhaftere Variante im Bereich der Krankenversicherung
angesehen. Dabei stellt sich natürlich die Frage, warum nicht
einfach jeder in die PKV wechselt und von den besseren
Konditionen profitiert. Die Antwort darauf lässt sich einfach
beantworten, denn erstens ist es nicht wirklich für jeden
Versicherten die bessere Option und zweitens gibt es gesetzliche
Zugangsbeschränkungen zur PKV Versicherung, die nun genauer
vorgestellt werden.
Abhängig Beschäftigte müssen einen gewissen Mindestverdienst aufweisen
Um als Angestellter in die PKV Versicherung wechseln zu können,
muss man mit seinem Bruttojahreseinkommen die sogenannte gesetzliche
Versicherungspflichtgrenze überschreiten, da der Gesetzgeber ansonsten
den Zugang zur privaten Krankenversicherung verweigert. Diese liegt
zur Zeit (Stand 2009) bei 48.600 Euro pro Jahr und muss von einem
Versicherten mindestens dreimal in Folge überschritten werden,
bis ein Wechsel in die PKV Versicherung möglich wird.
Selbständige und Studenten können jederzeit wechseln
Für Selbständige, Studenten und auch Beamte ist der Wechsel wesentlich
einfacher zu vollziehen, da für sie die Versicherungspflichtgrenze nicht
gilt. Sie können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien
lassen und dann ohne Probleme in die PKV Versicherung wechseln. Dabei
sollte allerdings bedacht werden, dass man sich eine Rückkehr in die
gesetzliche Krankenversicherung damit erheblich erschwert oder bis auf
einige Ausnahmefälle sogar ganz verbaut.
Auch die Privatversicherer selbst bauen Zugangsbeschränkungen auf
Ein weiterer Grund dafür, dass nicht jeder einfach in die PKV
Versicherung wechseln darf, liegt darin, dass die Versicherer gar
nicht jeden potenziellen Kunden aufnehmen. Durch den Basistarif hat
sich die Situation zwar etwas verändert, jedoch ist dieser Tarif
auch nicht gerade sehr lukrativ. Eine normale Aufnahme in die PKV
Versicherung setzt jedoch im Regelfall eine Gesundheitsprüfung
voraus, bei der chronische Erkrankungen und Hinweise auf zukünftige
Erkrankungen Risikozuschläge und sogar eine Ablehnung zur Folge
haben können.
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