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Gibt es Zugangsbeschränkungen zur PKV Versicherung?

Eine PKV Versicherung wird heute von vielen Seiten als die vorteilhaftere Variante im Bereich der Krankenversicherung angesehen. Dabei stellt sich natürlich die Frage, warum nicht einfach jeder in die PKV wechselt und von den besseren Konditionen profitiert. Die Antwort darauf lässt sich einfach beantworten, denn erstens ist es nicht wirklich für jeden Versicherten die bessere Option und zweitens gibt es gesetzliche Zugangsbeschränkungen zur PKV Versicherung, die nun genauer vorgestellt werden.

Abhängig Beschäftigte müssen einen gewissen Mindestverdienst aufweisen

Um als Angestellter in die PKV Versicherung wechseln zu können, muss man mit seinem Bruttojahreseinkommen die sogenannte gesetzliche Versicherungspflichtgrenze überschreiten, da der Gesetzgeber ansonsten den Zugang zur privaten Krankenversicherung verweigert. Diese liegt zur Zeit (Stand 2009) bei 48.600 Euro pro Jahr und muss von einem Versicherten mindestens dreimal in Folge überschritten werden, bis ein Wechsel in die PKV Versicherung möglich wird.

Selbständige und Studenten können jederzeit wechseln

Für Selbständige, Studenten und auch Beamte ist der Wechsel wesentlich einfacher zu vollziehen, da für sie die Versicherungspflichtgrenze nicht gilt. Sie können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen und dann ohne Probleme in die PKV Versicherung wechseln. Dabei sollte allerdings bedacht werden, dass man sich eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung damit erheblich erschwert oder bis auf einige Ausnahmefälle sogar ganz verbaut.

Auch die Privatversicherer selbst bauen Zugangsbeschränkungen auf

Ein weiterer Grund dafür, dass nicht jeder einfach in die PKV Versicherung wechseln darf, liegt darin, dass die Versicherer gar nicht jeden potenziellen Kunden aufnehmen. Durch den Basistarif hat sich die Situation zwar etwas verändert, jedoch ist dieser Tarif auch nicht gerade sehr lukrativ. Eine normale Aufnahme in die PKV Versicherung setzt jedoch im Regelfall eine Gesundheitsprüfung voraus, bei der chronische Erkrankungen und Hinweise auf zukünftige Erkrankungen Risikozuschläge und sogar eine Ablehnung zur Folge haben können.

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